Kurz erklärt
Wer seinen Nachlass frühzeitig regelt, übernimmt Verantwortung zum Wohle der Menschen, die ihm am Herzen liegen. Denn eine durchdachte Nachlassplanung trägt dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und den Familienfrieden zu wahren. Ohne ein rechtsgültiges Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) – nicht immer im Sinne des Verstorbenen. Deshalb möchten wir Sie ermutigen, sich bewusst mit dem Thema auseinanderzusetzten. Hier finden Sie kompakte Infos zur gesetzlichen Erbfolge, zum Testament und zum digitalen Nachlass.
Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland
Zu den Erben erster Ordnung gehören Kinder, Enkel und Urenkel. Gibt es keine Nachkommen, treten die Erben zweiter Ordnung, also Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten das Erbe an. Unter die Erben dritter Ordnung fallen Großeltern, Onkel/Tanten sowie Cousins und Cousinen. Der Erbanspruch des Ehepartners hängt auch vom gewählten Güterstand ab.
Ein rechtssicheres Testament aufsetzen
Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht Ihren Vorstellungen? Dann setzen Sie am besten ein Testament auf. Hier können Sie nach Ihren Wünschen Personen und Einrichtungen als Erben einsetzen. Verfassen Sie Ihr Testament unbedingt vollständig handschriftlich, gut leserlich, und versehen Sie es mit Datum, Ort und Unterschrift. Hinterlegen Sie es gut auffindbar. Oder lassen Sie Ihr Testament direkt von einem Notar aufsetzen. Denken Sie daran: Kinder und der Ehepartner haben ein Anrecht auf einen Pflichtteil.
Bitte beachten Sie:
Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
