Patientenverfügung

Wir wünschen uns alle ein langes Leben in guter Gesundheit. Falls es jedoch anders kommen sollte, kann man mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls regelt eine Patientenverfügung, als eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, Ihre Wünsche bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung. Nicht jeder Mensch möchte sich dauerhaft lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen unterziehen. Wenn Sie dies ausschließen wollen, ist das Verfassen einer Patientenverfügung nötig. Hier legen Sie fest, welche Behandlung Sie in Anspruch nehmen möchten bzw. ob Sie keine Behandlung mehr wünschen. Zusätzlich können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die dafür sorgt, dass Ihre Verfügung im Ernstfall auch berücksichtigt wird.

Das Verfassen der Patientenverfügung sieht keine bestimmte Form vor. Sie ist ohne eine notarielle Beglaubigung gültig. Sie muss aber unbedingt von Ihnen unterschrieben sein. Der Text sollte regelmäßig, zum Beispiel jährlich, durch ein Datum und Ihre Unterschrift bestätigt werden. Es ist wichtig, dass Ihre Verfügung im Ernstfall auch aufgefunden werden kann. Sie sollten sie an einem zentralen Ort in Ihrer Wohnung aufbewahren und in das Vorsorgeregister eintragen lassen.

Laden Sie sich hier Ihre Patientenverfügung herunter.

Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung, Betreuung und Vorsorgevollmacht entnehmen Sie
bitte der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.