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Im Krankheitsfall

Wie kann ich für den Fall vorsorgen, dass ich aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls aus meinem Alltag gerissen werde? Mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und einem Organspenderausweis geben Sie Ihren Wünschen eine Stimme, selbst wenn Sie nicht mehr sprechen und entscheiden können. Und Sie entlasten Ärzte, Angehörige und Behörden.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wünschen, für den Fall, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Sie können Ihre Patientenverfügung auch im Zentralen Vorsorgeregister registrieren. Dort ist sie für Ihre behandelnden Ärzte abrufbar.

www.vorsorgeregister.de

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer in wichtigen Lebensbereichen für Sie entscheiden darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Ob Gesundheitsfragen, finanzielle Angelegenheiten oder rechtliche Belange – die Vorsorgevollmacht ist flexibel gestaltbar und kann jederzeit angepasst werden. Hinterlegen Sie Ihre Vorsorgevollmacht am besten online im Zentralen Vorsorgeregister:

www.vorsorgeregister.de

Organspendeausweis

Stellen Sie sich vor, Sie könnten mit einer einzigen Entscheidung das Leben eines Menschen oder sogar mehrerer Menschen retten oder zumindest lebenswerter machen. Genau das macht ein Organspendeausweis möglich. Darin legen Sie klar fest, ob und welche Organe und Gewebe Sie im Falle Ihres Todes spenden möchten.Tragen Sie Ihren Organspendeausweis immer bei sich oder halten Sie Ihre Entscheidung online im Organspende-Register fest:

www.organspende-register.de/erklaerendenportal/